Belly Boat Fischen in der Schweiz
Wer einmal mit einem Belly Boat oder Float Tube auf einem morgenstillen See gefischt hat,
kann sich der Faszination dieser Fischerei kaum mehr entziehen.
Die lautlose Art der Fortbewegung und Fische,
die scheinbar jede Scheu verlieren und sich bis auf kürzeste Distanz nähern,
machen den besonderen Reiz aus.
Dazu kommt die einfache Handhabung – ein Belly Boat ist in wenigen Minuten einsatzbereit – und die Mobilität.
Dank des geringen Gewichtes und der geringen Grösse ist ein belly boat
äusserst vielseitig einsetzbar und leicht zu transportieren.
Und das Beste:
In der Schweiz gibt es durchaus einige Möglichkeiten,
diesem einzigartigen Vergnügen zu frönen.
Kantonale Regelungen

Erläuterungen zu den kantonalen Vorschriften
Konventionelle Belly Boats oder Float Tubes sind in ihrer grössten Abmessung kleiner als 2.50m.
Daher ist in der Schweiz keine Immatrikulation oder Zulassung nötig bzw. möglich und auch keine EU-Konformitätserklärung erforderlich.
Belly Boats dürfen jedoch generell nur innerhalb der Inneren Uferzone (150m vom Ufer entfernt) verkehren (Art. 42 der Binnenschifffahrtsverordnung).
Sie dürfen nicht motorisiert werden.
Übereinstimmend gilt, dass Belly Boats auf öffentlichen Gewässern nur da betrieben werden dürfen,
wo auch die Fischerei vom immatrikulierten Boot aus gestattet ist.
Existiert im jeweiligen Kanton ein spezielles Bootspatent,
so ist dieses auch für die Fischerei vom Belly Boat aus zwingend erforderlich.
Zudem sind Sperrzonen und andere Einschränkungen
für den Bootsverkehr auch für Belly Boats verbindlich.
In verschiedenen Kantonen sind auch private Gewässer bzw. Pachtgewässer vorhanden,
auf denen die Fischerei vom Eigentümer bzw. Pächter geregelt wird und deshalb Abweichungen
von den entsprechenden Vorschriften für die öffentlichen Gewässer möglich sind.
Quelle: hebeisen.ch